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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2012 - L 2 R 347/10   

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https://dejure.org/2012,124559
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2012 - L 2 R 347/10 (https://dejure.org/2012,124559)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.03.2012 - L 2 R 347/10 (https://dejure.org/2012,124559)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. März 2012 - L 2 R 347/10 (https://dejure.org/2012,124559)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2010 - L 2 R 435/10

    Fremdrentenrecht - Kürzung der Beitrags- oder Beschäftigungszeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2012 - L 2 R 347/10
    Es verbleibe daher auch für diese Zeit bei der Zuordnung zur Qualifikationsgruppe 5. Die Beklagte verweist sodann auf Rechtsprechung zur Einstufung des Traktoristen der 1. Klasse, insbesondere das Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 17. November 2010 (L 2 R 435/10).

    In der gebotenen Gesamtbewertung bedarf es für die Abgrenzung zwischen den Qualifikationsgruppen 4 und 5 einer wertenden Gewichtung, ob und ggfs. in welchen Zeiträumen die in der UdSSR erworbene und wahrgenommene berufliche Qualifikation einer Facharbeiterqualifikation im Sinne des diesbezüglichen Verständnisses im Berufsleben der früheren DDR materiell entsprochen hat (vgl. in diesem Sinne auch bereits das von der Beklagten herangezogene Senatsurteil vom 17. November 2010 - L 2 R 435/10).

  • BSG, 14.05.2003 - B 4 RA 26/02 R

    Qualifikationsgruppeneinstufung - technischer Zeichnerin - Rumänien - langjährige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2012 - L 2 R 347/10
    Dabei kennt das Gesetz neben der Regelausbildung - bestehend aus Vollzeitberufsschule und/oder Lehre am Arbeitsplatz (vgl. BSG, U. v. 14. Mai 2003 - B 4 RA 26/02 R - SozR 4-2600 § 256b Nr. 1) - zwei weitere Zugangsmöglichkeiten zur Qualifikationsgruppe 4: Zum einen kann einem Arbeitnehmer "auf Grund langjähriger Berufserfahrung" entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen im Vertreibungsgebiet die Facharbeiterqualifikation (förmlich) zuerkannt werden (vgl. die Legaldefinition des Facharbeiters, dort Absatz 1).

    Langjährigkeit kann jedenfalls regelmäßig nicht vor dem Zeitpunkt angenommen werden, zu dem der Versicherte solange mit Arbeiten eines Facharbeiters betraut war, wie es der Regelausbildung für einen Facharbeiter im jeweiligen Zeitraum entsprach (BSG, U. v. 14. Mai 2003 - B 4 RA 26/02 R - zitiert nach Juris, Rz 47).

  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 61/02 R

    Qualifikationsgruppeneinstufung - polnische Beitragszeit - langjährige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2012 - L 2 R 347/10
    Die Tatbestandsvoraussetzungen werden durch die Bezugnahme auf die Anlagen 13 und 14, die inkorporierte "Untertatbestände" sind, konkretisiert (BSG, U. v. 24. Juli 2003 - B 4 RA 61/02 R - SozR 4-2600 § 256b Nr. 2).

    Hierfür kommt es jeweils auf den ausgeübten Beruf an (BSG, U. v. 24. Juli 2003 - B 4 RA 61/02 R - SozR 4-2600 § 256b Nr. 2).

  • BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 82/85

    Leitberuf - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Hochbaufacharbeiter -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2012 - L 2 R 347/10
    Dies macht deutlich, dass die Abgrenzung zwischen der Qualifikationsgruppe 4 für Facharbeiter und der Qualifikationsgruppe 5 für angelernte (und ungelernte) Tätigkeiten nicht immer mit der Differenzierung zwischen Facharbeitertätigkeiten und angelernten Tätigkeiten in Anwendung des sich an den westdeutschen Maßstäben ausrichtenden sog. Drei-Stufen-Schemas des BSG (vgl. etwa BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 140 und 143; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5 und 61) übereinstimmen muss.
  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 46/89

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Kraftfahrers

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2012 - L 2 R 347/10
    Dies macht deutlich, dass die Abgrenzung zwischen der Qualifikationsgruppe 4 für Facharbeiter und der Qualifikationsgruppe 5 für angelernte (und ungelernte) Tätigkeiten nicht immer mit der Differenzierung zwischen Facharbeitertätigkeiten und angelernten Tätigkeiten in Anwendung des sich an den westdeutschen Maßstäben ausrichtenden sog. Drei-Stufen-Schemas des BSG (vgl. etwa BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 140 und 143; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 5 und 61) übereinstimmen muss.
  • BSG, 18.01.1995 - 5 RJ 18/94

    Abstrakte "tarifvertragliche" - Klassifizierung einer Tätigkeit innerhalb eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2012 - L 2 R 347/10
    Dabei ist klarzustellen, dass Ausbildungsberufe mit einer Regelausbildungszeit von bis zu zwei Jahren nach westdeutschen Maßstäben keine Facharbeiterqualifikation vermitteln, sondern den Anlernberufen zuzurechnen sind (vgl BSG vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - SozVers 1996, 49, veröffentlicht auch bei Juris, mwN).
  • BSG, 12.11.2003 - B 8 KN 2/03 R

    Qualifikationsgruppeneinstufung - Ausübung einer der jeweiligen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2012 - L 2 R 347/10
    Dabei kann es dienlich sein - weil z. T. die Merkmale der jeweiligen Qualifikationsgruppe entsprechend formuliert sind - diese Merkmale in dem Sinn zu lesen, dass an Stelle der DDR das jeweilige Herkunftsland eingesetzt wird (vgl. BSG, U. v. 12.11.2003 - B 8 KN 2/03 R - SozR 4-5050 § 22 Nr. 3 mwN).
  • BSG, 17.04.2008 - B 13 R 99/07 R

    Fremdrentenrecht - Qualifikationsgruppeneinstufung eines rumänischen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2012 - L 2 R 347/10
    Es ist erforderlich, das im Herkunftsland des Versicherten anzutreffende Berufsbildungswesen auf die Verhältnisse in der DDR zu "projizieren" (BSG, U.v. 17. April 2008 - B 13 R 99/07 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2005 - L 2 R 465/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2012 - L 2 R 347/10
    Sie bezog sich unter anderem auf ein Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 1. Dezember 2005 (L 2 R 465/05) und verwies darauf, dass der Bescheid gemäß § 86 SGG Gegenstand des Widerspruchsverfahrens werde.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2014 - L 1 R 330/13
    Des Weiteren fehle gerade im Vergleich zum Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 21. März 2012 - L 2 R 347/10 - eine Tätigkeit als Autoschlosser oder anderer einschlägiger Natur, die es rechtfertige, die ausgeübte Tätigkeit im Vollbild der Facharbeitertätigkeit gleichzustellen.

    Zur Begründung wiederholt er sein Vorbringen aus der 1. Instanz und verweist auf das Urteil des 2. Senates des LSG Niedersachsen-Bremen in dem Verfahren L 2 R 347/10.

    Soweit der Kläger sich auf das Urteil des 2. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen vom 21. März 2012 - L 2 R 347/10 - beruft, ist darauf hinzuweisen, dass die dortige Einstufung ganz wesentlich darauf beruhte, dass der Kläger in jenem Verfahren neben der langjährigen Tätigkeit als Kraftfahrer erster Klasse zusätzlich noch eine vierjährige ausgeübte Tätigkeit als Autoschlosser aufzuweisen hatte und nach den Feststellungen des 2. Senats in der Folgezeit nicht nur das eigene Fahrzeug, sondern auch die Fahrzeuge anderer Fahrer repariert hatte.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2014 - L 1 R 101/12
    Insoweit werde auf das Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 21. März 2012 -L 2 R 347/10- verwiesen.

    Zwar hat der 2. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen in seinem Urteil vom 21. März 2012 -L 2 R 347/10- zitiert nach Juris - dem dortigen Kläger auf der Grundlage einer Tätigkeit als Kraftfahrer 1. Klasse die Einstufung in die Qualifikationsgruppe 4 zugestanden.

  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2013 - L 5 R 5758/10
    Er beruft sich ferner auf eine Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 21.03.2012 - L 2 R 347/10-), mit der ebenfalls einem Kraftfahrer die Qualifikationsgruppe 4 zuerkannt worden sei.

    Der Kläger beruft sich hierzu auf ein Urteil des LSG Niedersachsen vom 21.03.2012 (L 2 R 347/10), in dem die Einstufung des dortigen Klägers in die Qualifikationsgruppe 4 bestätigt worden war, da dieser als Traktorist 1. Klasse einer soweit qualifizierten Tätigkeit nachgegangen war, dass von einer der Facharbeiterqualifikation entsprechenden Tätigkeit ausgegangen werden konnte.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.10.2013 - L 1 R 30/13
    So hat etwa der 2. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen in seinem Urteil vom 21. März 2012 - L 2 R 347/10 - (zitiert nach Juris) dem dortigen Kläger die Einstufung in die Qualifikationsgruppe 4 zugestanden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2015 - L 1 R 414/14
    So hat etwa der 2. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen in seinem Urteil vom 21. März 2012 - L 2 R 347/10 - (zitiert nach Juris) dem dortigen Kläger die Einstufung in die Qualifikationsgruppe 4 zugestanden.
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